Wie bereits in der Meldung vom 13. Februar 2013 veröffentlicht, hat der Bundestag das neue Gesetz zum Ehrenamt rückwirkend zum 01.01.2013 beschlossen. Am o1. März hat dieses neue Gesetz nun auch den Bundesrat passiert. Damit dürfte dem Inkrafttreten nichts mehr im Wege stehen. Wichtige Neuerungen finden Sie hier: Vereinsrecht Ehrenamt 2013
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