Ehrenamtsgesetz vom Bundesrat gebilligt! Geschäftsstelle TLSFV in den Osterferien eingeschränkt erreichbar!

Wie bereits in der Meldung vom 13. Februar 2013 veröffentlicht, hat der Bundestag das neue Gesetz zum Ehrenamt  rückwirkend zum 01.01.2013 beschlossen. Am o1. März hat dieses neue Gesetz nun auch den Bundesrat passiert. Damit dürfte dem Inkrafttreten nichts mehr im Wege stehen.  Wichtige Neuerungen finden Sie hier:  Vereinsrecht Ehrenamt 2013

Die Geschäftsstelle des TLSFV ist in der 2. Osterferienwoche (2.04.-05.04.2013) möglicherweise nicht telefonisch erreichbar. Nutzen Sie deshalb  info@tlsfv.de .

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