Anträge/Verlängerungen für Bundesfreiwillige ab September oder Oktober müssen bis zum 11. Mai gestellt werden!

So eben erreicht uns die Nachricht, dass das Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beschlossen hat, die Ampel der BFD-Datenbank für die Zentralstellen Nord und Süd für die Monate September und Oktober nochmals bis zum 11.05.2012 einschließlich auf „Grün“ zu stellen. Das heißt: Sämtliche Vereinbarungen die bis Freitag Dienstschluss (Posteingangsstempel11.05.2012)  oder per Fax 0221 /3673-4661  noch eingehen, können umgesetzt werden. Darin eingeschlossen sind auch die Vereinbarungen, die in der Zeit von 05.05.2012 bis heute für die Zentralstelle Süd eingegangen sind und zunächst zurückgeschickt werden sollten. Gleiches gilt auch für Verlängerungen (formlos unterschrieben von der Einsatzstelle und dem BFDler). Beispiel: Sie haben einen BFDler für ein halbes Jahr eingestellt (1.03.12-31.08.12), dann können Sie bis zu einem  Jahr verlängern (bis 31.08.2013), da das Kontingente für die Monate September und Oktober am 11. Mai 2012 geschlossen werden! Danach sind nur noch ab November Anträge bzw. Verlängerungen möglich. Im Anhang finden Sie das Antragsformular  neue Vereinbarungen (nicht für Verlängerungen!).   BFD Vereinbarung 

Wichtig!! Sind Sie noch keine anerkannte Einsatzstelle für den BFD, dann müssen Sie den Antrag auf Annerkennung gleich mit stellen: Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst

Für Nachfragen stehen wir Ihnen unter info@tlsfv.de oder 03641/492461 gern zur Verfügung.

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