Stiftung Bildung zu Flüchtlingen: Bildung ist Menschenrecht – vielfältiges Engagement durch Fördervereine…

In der Pressemitteilung der Stiftung Bildung vom 26.08.2015, wird zur Flüchtlingsproblematik, bezugnehmend auf den offenen Brief des Erfurter Oberbürgermeisters (25.08.2015),  Flüchtlingskinder bis zur Entscheidung über ihr Asylbegehren nicht einzuschulen, erklärt:

Bildung ist ein Menschenrecht, verankert im Grundgesetz, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. In der Genfer Flüchtlingskonvention Art. 22 (öffentliche Erziehung) heißt es: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehörigen hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen gewähren. “Der Erfurter Oberbürgermeister Bausewein fordert nun eine „Änderung der Gesetzlichkeit zur Schulpflicht: Aussetzen der Schulpflicht bis zur Feststellung des Aufenthaltsstatus der Kinder/Familien und keine Schulpflicht bei laufenden Verfahren, jedenfalls für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern.“

Hier fordert ein Politiker nichts anderes als die Aushebelung elementarer Grundrechte. Angesichts der Tatsache, schreibt Bausewein in seinem offenen Brief vom 25. August, „dass die Stimmung in der Bevölkerung zu kippen droht und ich kein weiteres ‚Heidenau‘ – weder in Erfurt noch in einer anderen Stadt – haben möchte“, formuliert der Bürgermeister Forderungen an Bund und Land.
Die Sorgen und Nöte der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen haben mit Sicherheit ihre Berechtigung. Doch das Zurückweichen vor der Gewalt ist beschämend.

Fördervereine an Schulen in ganz Deutschland heißen Flüchtlingskinder willkommen. Engagierte Lehrer, Schüler, Eltern und externe Unterstützer bieten Sprachförderung, Hausaufgabenbetreuung, gemeinsame Ausflüge, Elterncafés, Kulturveranstaltungen, psychologische Begleitung im Einzelfall und vieles mehr…“

Ein Beispiel aus Thüringen, dass für den Förderpreis 2015 „Verein(t) für gute Schule“ der Stiftung Bildung vom Thüringer Landesverband der Schulfördervereine e.V. nominiert wurde, findet dazu ausdrücklich Erwähnung.

Weiter heisst es in der Presseerklärung:

„Die Verbände der Fördervereine und die Stiftung Bildung stehen bereit, den Schulen weitere Unterstützung zukommen zu lassen und Beratung zu leisten. Sprechen Sie uns an. Die Stiftung Bildung plant einen Themenfonds Flüchtlinge, Spenden sind willkommen.“

Spendenkonto
GLS Bank IBAN: DE43 43060967 1143928901 BIC: GENODEM1GLS

Stiftung Bildung
Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Telefon 030 – 80 96 27 01

Pressekontakt
Daniela von Treuenfels, Telefon 0178-5196234 oder 030-84410894

 

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