Neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes – rückwirkend zum 01.01.2013 im Bundestag beschlossen!

Der Bundestag hat am 01. Februar ein neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen. Damit wird rückwirkend zum 01.01.2013  die  Vereinsbesteuerung sowie das Gemeinnützigkeitsrecht  in vielen Bereichen verbessert. So wird der Ehrenamtsfreibetrag von bisher 500,00 € auf 720,00 € erhöht. Damit wären ab 2013 60,00 € monatlich für nebenberuflich beschäftigte Vereinshelfer aber auch für Vorstandsvergütungen (Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen) steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Für Übungsleiter im Sportbereich erhöht sich der Freibetrag von bisher 2.100,00 € auf 2.400,00 €.

Alle Neuerungen finden Sie hier:  Ehrenamt

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