Der Bundestag hat am 01. Februar ein neues Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes beschlossen. Damit wird rückwirkend zum 01.01.2013 die Vereinsbesteuerung sowie das Gemeinnützigkeitsrecht in vielen Bereichen verbessert. So wird der Ehrenamtsfreibetrag von bisher 500,00 € auf 720,00 € erhöht. Damit wären ab 2013 60,00 € monatlich für nebenberuflich beschäftigte Vereinshelfer aber auch für Vorstandsvergütungen (Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen) steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Für Übungsleiter im Sportbereich erhöht sich der Freibetrag von bisher 2.100,00 € auf 2.400,00 €.
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