Bitte beachten: Neue Spendenbescheinigungen ab 2013 verbindlich!

Das Bundesfinanzministerium hat mit dem Schreiben vom 30.08.2012 neue Muster für Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) herausgegeben. Es wird seitens der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn bis zum 31. Dezember 2012 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen verwendet werden. Damit müssen die neuen Muster ab 2013 verwendet werden. Im Anhang können Sie sich ist das Schreiben mit den neuen Mustern herunterladen: Zuwendungsbestätigungen 

Noch ein Tipp: Muster für Zuwendungsbestätigungen als ausfüllbare Formulare unter https://www.formulare-bfinv.de

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