Bundesfreiwilligendienst (BFD) eröffnet ab 24.11. das Sonderkontingent „Flüchtlingshilfe“

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (www.bafza.de) wird ab kommenden Dienstag, den 24.11.2015 das Sonderkontingent „Flüchtlingshilfe“ freischalten. Somit können für den Dienstbeginn ab Dezember 2015 Vereinbarungen gebucht werden. Für einen Dienstbeginn im Jahr 2016 (z.B. Dienstbeginn Januar oder Februar 2016) sind ebenfalls Buchungen möglich. Die Dienstzeit darf maximal 12 Monate betragen. Die Kontingente sind unabhängig vom Alter der Freiwilligen. Es sind wie bisher nur elektronische Buchungen der Vereinbarungen möglich. Bei der Buchung ist zu beachten, dass virtuell neue Zentralstellen eingeführt werden, für jedes Bundesland wird es eine eigene Zentralstellennummer geben (BAFZA Sonderkontingent Thüringen SKF16).

Für Thüringen ist dieses Kontingent begrenzter als bei bisherigen Kontingenten! Deswegen bitte unbedingt darauf achten, dass nur Vereinbarungen geschlossen werden, wo der Flüchtlingsbezug durchgängig gegeben ist.

Infos  unter Merkblatt_BFD Flüchtlingshilfe  und auf der Plattform des  BFD

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