Fördervereine können vom Krieg in der Ukraine Geschädigte unterstützen

Das Bundesministerium der Finanzen hat Maßnahmen getroffen, mit denen gemeinnützige Vereine außerhalb ihres Satzungszwecks Mittel für die Unterstützung vom Krieg in der Ukraine Geschädigter verwenden dürfen. Näheres dazu finden Sie unter Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (bundesfinanzministerium.de)

Der Freistaat Thüringen hat unter Ukraine-Hilfe | thueringen.de Informationen zur Ukraine-Hilfe zusammengestellt, dort finden Sie Spendenkonten verschiedener Initiativen und Anregungen, wie Sie konkret helfen können.

Viele von Ihnen wird in diesen Tagen auch beschäftigen, wie Sie mit Kindern und Jugendlichen über Krieg sprechen können. Dazu verweisen wir auf Informationen und Links, die unsere Kolleg*innen der Stiftung Bildung zusammengestellt haben: Krieg kindgerecht erklären – Informationsangebote zur Ukraine (stiftungbildung.org)