In einer Rundmail des Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird darüber informiert, dass „… ab 12.01.2016 Freiwillige, die zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben, Vereinbarungen für Dienstbeginn in den Monaten März und Mai 2016 (nicht APRIL) geschlossen werden können. Für Freiwillige, die zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können ab 12.01.2016 Vereinbarungen für die Monate Juni bis November 2016 geschlossen werden. Die neuen Vereinbarungen können nur für maximal 12 Monate festgelegt werden. Verlängerungen bestehender Vereinbarungen sind nicht möglich. Für Vereinbarungen aus dem Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ ist das Kontingent (nur für das Bundesland Thüringen) fast aufgebraucht. Die Dienstzeit darf auch hier nur maximal 12 Monate betragen. Buchungen für einen Dienstbeginn im Jahr 2017 sind noch nicht möglich! Wenn Sie eine Vereinbarung aus dem Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ erfassen, wird zusätzlich zur Vereinbarung eine Ergänzung notwendig. Bitte beachten Sie, dass diese von den Einsatzstellen und dem/der Freiwilligen zu unterschreiben ist…“ Weitere Infos BFD-Thüringen