Wie auch auch in den letzten Jahren, so wollen wir regelmäßig die Informationen unserer Partner aus den Landesverbänden auf unserer Homepage veröffentlichen. Beispielsweise sind die Infos zum Thema „Minijob“ sehr interessant. Hier schon mal ein Auszug daraus“…zum 1.01.2013 erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs auf 450 Euro. Außerdem ändert sich auch die Regelung zur Rentenversicherung: Neu abgeschlossene Minijobs sind ab 2013 rentenversicherungspflichtig. Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die ihre Tätigkeit ab dem 01.01.2013 aufnehmen, unterliegen grundsätzlich derVersicherungspflicht in der Rentenversicherung. Für die Minijobber besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Weitere Informationen zur …“ Newsletter zum Downloaden: 2013.02 Newsletter