27.11.2024 – 19:00 Nachgefragt: Schulkonten in Thüringen und ihre Auswirkungen auf Fördervereine

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat eine Verwaltungsvorschrift über das Einrichten und Führen von Schulkonten an staatlichen Schulen in Thüringen erlassen, die zum 01.01.2024 in Kraft getreten ist. Das Führen eines Schulkontos ist seither Pflicht für diese Schulen.

Wozu dienen diese Konten, was wird über sie abgewickelt und was nicht? Wo überschneiden sich möglicherweise Vorgänge, die bislang durch den Förderverein übernommen wurden? Und was hat es mit der Abwicklung von „an karitative Zwecke gebundenen Spenden für Dritte“ über ein Schulkonto auf sich?

Moderation: Uta Tannhäuser

Mittwoch, 27.11.2024, 19 – 20.30 Uhr, digital (Zoom)
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldung unter   Veranstaltungsanmeldung – TLSFV