„Nachgefragt.“ heißt das neue Kurzformat des TLSFV, das am 4. Mai erfolgreich an den Start ging. Dabei waren 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Es ging um die Frage, was in diesen Tagen und Wochen zu tun ist, um zu einem geregelten Vereinsleben zurückzukehren. Denn die Pandemie hat viele Bereiche des Lebens durcheinandergebracht, auch das Vereinsleben.
Kann man auch weiterhin Mitgliederversammlungen digital oder hybrid durchführen? Darf man die Vereinsmitglieder per E-Mail einladen? Und welchen Nachholbedarf gibt es?
Der Rechtsanwalt Hardy Herbert, selbst im Vorstand eines Schulfördervereins, gab einen Überblick über die aktuelle Rechtslage. Im Anschluss folgte eine angeregte Diskussion, einige Ratschläge zusammengefasst:
Schauen Sie, dass Sie bei Vereinsveranstaltungen immer Ihre Satzung dabeihaben. Überprüfen Sie regelmäßig, ob es bei der Satzung ggf. Änderungsbedarf gibt. Und vergessen Sie nicht, in den nächsten Monaten eine Mitgliederversammlung Ihres Vereins einzuberufen, falls Sie es nicht schon getan haben.