Gemeinnützige Vereine genießen Steuerbegünstigungen und müssen in der Regel alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Die Abgabe der Steuererklärung ist eine unbedingt zu erfüllende Pflicht, denn von ihr hängt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ab.
Welche Formulare und Unterlagen sind einzureichen? Was ist bei der Gewinnermittlung zu beachten? Und unter welchen Voraussetzungen wird ein Verein ggf. umsatzsteuerpflichtig?
Die Schatzmeisterin des TLSFV Conny Kramer-Marr gibt eine kurze Einführung ins Thema und steht für Ihre Fragen zur Verfügung.
Mittwoch, 26.11.2025
19 – 20 Uhr
Zoom
Anmeldung unter Veranstaltungsanmeldung – TLSFV